Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2008 - 1 Sa 87/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Arbeitgeberstatus - Ausübung des Direktionsrechts - Darlegungs- und Beweislast für Übertragung des Direktionsrechts durch Vertragsarbeitgeber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungslast und Beweislast eines das Direktionsrecht Ausübenden für die rechtsgeschäftlichen Grundlagen der Übertragung des Direktionsrechts vom Vertragsarbeitgeber auf ihn; Anspruch auf Vergütung aus einem seit längerem beendeten Rechtsverhältnis; Eingliederung eines ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 § 612 Abs. 1
Vergütungsanspruch eines in Universitätsklinik hospitierenden Zahnarztes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anuschek-nord.de (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Hinweis: Teil einer Urteilssammlung (Quelle)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 29.11.2006 - 4 Ca 2669/05
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2008 - 1 Sa 87/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2008 - 1 Sa 87/07
Einzelheiten könnten jedoch dahinstehen, da die Forderung auf jeden Fall verjährt wäre (Verweis auf BGH 26.10.2006, NJW 2006, 44) und ihre Geltendmachung wegen § 70 BAT-O ausgeschlossen sei.Der gegenteilige Standpunkt das BGH (26.10.2005 VIII ZR 359/04 NJW 2006, 44 = MDR 2006 558) bezieht sich lediglich auf Gewährleistungsansprüche, die sich auf Vertragsgegenstände beziehen, die noch unter dem alten Recht abgewickelt wurden und bei denen der Gewährleistungsfall erstmals nach dem 01.01.2002 aufgetreten ist.
- BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2008 - 1 Sa 87/07
Bei der Antragstellung hat der Kläger allerdings nicht berücksichtigt, dass sich der Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung nach § 193 BGB verschieben kann, sofern der Fälligkeitstag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Wochenfeiertag fällt (vergl. BAG, Urteil vom 15.12.2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1 = AP Nr. 176 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = DB 2002, 273).
- LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 188/21
Arbeitsentgelt - faktisches Arbeitsverhältnis - Zurechnung - Vollmacht - …
Hier liegt auch der entscheidende Unterschied zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2007, (Az. 1 Sa 87/07, juris).